Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichende Absprachen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Mit der Warenübernahme durch den Besteller gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
2. Preise und Vertragsabschluss
In den Preisen ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Solange zwischen Käufer und BenData kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, sind die im Katalog oder im Webshop genannten Preise freibleibend. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigt haben.
3. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anders vereinbart sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zu begleichen. Der Schuldner einer Entgeltforderung gerät gem. § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er nicht innerhalb von spätestens 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Zahlungsaufstellung Zahlung leistet.
Im Falle von Teillieferungen bleiben anteilige Fakturierungen vorbehalten. Rechnungen für Dienst- und Montageleistungen sind sofort ohne Abzug netto zahlbar, Aufträge mit Zahlung per Kreditkarte sind ohne Abzug rein netto zahlbar. Schecks werden, unter dem Vorbehalt einer ordentlichen Einlösung angenommen.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. (fünf Prozent pro Jahr) über dem geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Bei vereinbarten Teilzahlungen wird der Gesamtbetrag zur sofortigen Zahlung fällig, wenn ein vereinbartes Zahlungsziel nicht eingehalten wurde.
Bei Neukunden und im begründeten Falle behalten wir uns die Lieferung gegen Vorkasse oder andere Zahlungsnachweise vor.
4. Lieferzeit und Lieferbedingungen
Liefertermine sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, unverbindliche Termine; insbesondere wird keine Gewähr für die Dauer des Transports und dessen rechtzeitige Ankunft beim Kunden übernommen.
Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
Schadensersatzansprüche statt der Leistung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Sache zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, an dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Soweit wir selbst von Dritten Produkte beziehen, bemühen wir uns, die Lieferanten sorgfältig auszuwählen und die notwendigen Einkäufe bzw. Bestellungen rechtzeitig und ausreichend zu tätigen. Sollten wir dennoch ohne Verschulden nicht beliefert werden, so sind beide Parteien berechtigt von dem gesamten Vertrag zurückzutreten. Tritt der Nichtbelieferungsfall ein, so werden wir dies dem Kunden sofort anzeigen und bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.
5. Reklamationen und Mangelfolgeschäden
Unsere Waren und Leistungen sind nach Erhalt unverzüglich auf Mängel hin zu prüfen. Sichtbare (oder offensichtliche) Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, sie berechtigen nicht zur Zurückbehaltung oder Kürzung von Zahlungen.
Wir behalten uns das Nachbesserungsrecht vor; nur wenn dieses durch uns nicht möglich ist, darf nach Abstimmung ein autorisierter Dritter hinzugezogen werden.
Gewährleistungspflichten sind ausgeschlossen, wenn wir nicht fristgerecht informiert und um Nachbesserung gebeten wurden. Ausgeschlossen sind die natürliche Abnutzung und unsachgemäße Behandlung der Waren, sowie vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung.
Eine nachträgliche Rüge von Mängeln bei Montageleistungen durch den Käufer wird ausgeschlossen, sofern diese Mängel beim Abnahmetermin schon feststellbar waren. Die Gewährleistungspflicht ist Hersteller- und Produktabhängig.
6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Ware wird ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht, wenn es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, erst mit dem Erlöschen aller bei uns bestehender Verbindlichkeiten des Kunden auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Kunde für bestimmte von ihm bezeichnete Waren Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle diejenigen Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Be- und Weiterverarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Waren, erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7. Datenschutz
BenData ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert Schriftform. BenData ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, wenn dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von BenData beachtet.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Kunden, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, setzen voraus, dass dieser seine Untersuchungs-und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB erfüllt hat.
Die Parteien stimmen darin überein, dass nach dem Stand der Technik bei Standardsoftware Fehler unter allen Anwendungsbedingungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Soweit ein von uns zu vertretener Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir im kaufmännischen Verkehr nach unserer Wahl zur Nacherfüllung oder Ersatz-lieferung verpflichtet. Wir übernehmen die für die Nachlieferung notwendigen Kosten.
Soweit sich aus den vorstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsansprüchen, insbesondere Kosten für Austausch mangelhaft gelieferte Teile ausgeschlossen.
Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, haften wir auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn wir eine Garantie übernommen haben oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden auf einer Pflichtverletzung beruhen.
9. Gesamthaftung
Soweit gemäß Nr. 9 Absatz 6 und 7 unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verletzung von sonstigen Pflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
Ziff. 9. Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Verjährung der Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. §823 BGB richtet sich - gleichgültig gegen wen diese Ansprüche geltend gemacht werden - nach Nr. 9 Absatz 2
10. Sonstiges
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz auch Gerichtsstand; wir sind aber berechtigt den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Altenstadt, im August 2009
06181 / 70 107-0